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WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Diese Freeware-Bedingungen beziehen sich auf das Softwareprodukt Helary, welches die Computersoftware sowie die dazu gehörigen Medien und gedruckten Materialien einschließlich einer möglicherweise vorhandenen Dokumentation im "Online-" oder elektronischen Format umfasst. Indem Sie das Produkt installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich damit einverstanden, als Lizenznehmer durch die Bestimmungen dieser Freeware-Bedingungen gebunden zu sein. Falls Sie den Bedingungen nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Produkt zu installieren, zu kopieren oder anderweitig zu verwenden.

1. Lizenzvergabe
Das Softwareprodukt wurde privat entwickelt. Es handelt sich um Freeware, die nicht kommerziell ist. Die Software kann vom Lizenznehmer frei verwendet und weitergegeben werden, solange für die Bereitstellung, Benutzung oder Verteilung des Programms kein Entgelt verlangt wird und die Freeware-Bedingungen eingehalten werden. Eine Distribution des Programms auf gegen Entgelt zugängliche Medien ist nur mit Zustimmung der Autoren zulässig.
Durch diese Freeware-Bedingungen gewähren die Autoren als Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein zeitlich nicht begrenztes, nicht ausschließliches Recht, die Software kostenlos zu nutzen.

2. Einschränkungen
Sofern nicht ausdrücklich in diesem Freeware-Bedingungen oder einem anderen zwischen dem Lizenznehmer und den Autoren abgeschlossenen Vertrag gestattet, darf der Lizenznehmer folgendes nicht tun:
(a) Änderungen in dem Produkt oder einer Dokumentation vornehmen oder daraus abgeleitete Arbeiten wie beispielsweise Übersetzungen oder lokalisierte Versionen anfertigen;
(b) die Software zurückentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren (Reverse Engineering), zu entschlüsseln, zu extrahieren oder anderweitig verändern (außer und nur in dem Maß, dass ein geltendes Gesetz solche Beschränkungen ausdrücklich und spezifisch verbietet);
(c) die Software oder Teile davon weiter zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu verpachten, zu verleasen, zu verleihen, hypothekarisch zu belasten, in Unterlizenz abzugeben, in sonst irgendeiner Form zu vermarkten oder anderweitig Rechte an dem Produkt zu übertragen;
(d) Urheberrechts- oder andere Schutzrechtsvermerke, Beschriftungen, Symbole oder Etiketten im Produkt entfernen oder abändern.

3. Haftungsausschluss
Der Lizenznehmer verwendet das Programm ausschließlich auf eigenes Risiko. Die Autoren haften nicht für Schäden, die der Lizenznehmer oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der Software verursachen oder erleiden. In keinem Fall haften die Autoren für entgangenen Umsatz oder Gewinn oder den Verlust von Daten oder für direkte, indirekte, spezielle, logisch folgende, beiläufige, einschließende oder sonstige Schäden, die durch den Gebrauch oder die Unmöglichkeit des Gebrauchs des Softwareprodukts verursacht wurden, unabhängig von theoretisch bestehender möglicher Haftung. Dies gilt auch, wenn die Autoren von der Möglichkeit solcher Schädigungen benachrichtigt worden sind.
Es kann weder eine Garantie noch eine juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für die Folgen, die durch die Bedienung oder durch Programmfehler entstehen können, übernommen werden.

4. Ausfuhrbeschränkungen
Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, sich hinsichtlich seiner Rechte auf Import, Export oder Verwendung des Softwareproduktes an die für ihn maßgeblichen Gesetzgebungen zu halten und garantiert dafür, dass er alle für ihn gültigen gesetzlichen Vorschriften einhält, die von ihm beachtet werden müssen, damit er alle Komponenten dieser Freeware verwenden darf.

Der Lizenznehmer darf das Softwareprodukt oder Teile davon in keines der Länder, die den Ausfuhrbeschränkungen unterliegen oder an einem wo auch immer sich aufhaltenden Bürger eines dieser Länder, der beabsichtigt, die Produkte in ein solches Land zurück zu übertragen oder zu befördern, oder an eine natürliche oder juristische Person, der die Beteiligung an Ausfuhrtransaktionen verboten wurde, ausführen.

5. HOCH-RISKIKO-AKTIVITÄTEN
Das Softwareprodukt kann Fehler aufweisen und wurde nicht für eine Verwendung in gefahrenträchtiger Umgebung entwickelt oder hergestellt, in der störungsfreier Betrieb erforderlich ist, wie z.B. in nukleartechnischen Einrichtungen, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssystemen, in der Flugsicherung, in Maschinen zur direkten Lebenserhaltung oder in Waffensystemen, in denen ein Ausfall der Technologie direkt zu Todesfällen, Personenschäden oder schwerwiegenden Schäden an Sachen oder Umwelt führen würde. Die Autoren lehnen deshalb jede ausdrückliche oder inbegriffene Gewährleistung der Eignung für eine mit einem hohen Risiko behaftete Aktivität ab. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Autoren für Rechtsansprüche oder Schäden, die aus der Nutzung des Produkts in einer solchen Hoch-Risiko-Aktivität entstehen, nicht haftbar sind.

6. Eigentumsrechte
Die Inhaberschaft, die Eigentumsrechte und das geistige Eigentum für das Produkt verbleiben bei den Autoren. Der Lizenznehmer erkennt die Inhaberschaft und die Rechte bezüglich geistigem Eigentum am Produkt an und wird die Inhaberschaft oder die Rechte von den Autoren in keiner Weise gefährden, einschränken oder stören. Das Produkt unterliegt dem Schutz des Urheberrechts, anderer Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums und internationalen Übereinkommen. Die Inhaberschaft und die zugehörigen Rechte an Inhalten, auf die mittels des Produkts zugegriffen wird, stehen dem jeweiligen Besitzer solcher Inhalte zu und sind rechtlich geschützt. Im Rahmen dieser Freeware-Bedingungen wird dem Lizenznehmer keinerlei Rechte an solchen Inhalten gewährt.

7. Änderungsrecht
Die Autoren behalten sich das Recht vor, die Software zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies aufgrund der Verfügbarkeit, der Verbesserung der Leistungsfähigkeit oder gesetzlicher Bestimmungen notwendig erscheint.

8. Freeware-bedingungswiedriger Gebrauch
Der Lizenznehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass seiner Weisung unterstehende Personen, die Zugang zur Software haben, Schutz- und Sorgfaltspflichten aus diesen Freeware-Bedingungen einhalten. Wird dem Lizenznehmer bekannt, dass die Software entgegen den Bestimmungen der Freeware-Bedingungen benutzt wird, wird er unverzüglich alles in seinen Kräften stehende unternehmen, diese Freeware-bedingungswidrige Nutzung zu unterbinden. Er wird die Autoren schriftlich über diesen Freeware-bedingungswidrigen Gebrauch unterrichten.

9. Verschiedenes
(a) Diese Freeware-Bedingungen stellen die gesamten Vereinbarungen zwischen den Autoren und dem Lizenznehmer bezüglich des Softwareproduktes dar.
(b) Diese Freeware-Bedingungen können nur durch schriftliche Vereinbarung beider Parteien geändert werden.
(c) Sollte eine der hier aufgeführten Begindungen von einem zuständigen Gericht nach anzuwendender Gesetzgebung als nicht rechtsgültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, kann die betreffende Bedingung in dem Maße geändert werden, als notwendig ist, um die Bedingung durchsetzbar und rechtsgültig zu machen, ohne die dieser Bedingung zu Grunde liegende Absicht aufzuheben, oder vollständig aus den Freeware-Bedingungen genommen werden, falls eine solche Änderung nicht möglich ist, während die anderen enthaltenen Bedingungen weiterhin gültig bleiben.
(d) Die diesen Freeware-Bedingungen zu Grunde liegende Sprache ist Deutsch. Sollte der Lizenznehmer eine Übersetzung in eine andere Sprache erhalten haben, wurde ihm diese ausschließlich aus Gründen leichterer Lesbarkeit zur Verfügung gestellt.
(e) Ein Verzicht einer Partei auf Durchsetzung einer der hier aufgelisteten Freeware-Bedingungen oder eine Verletzung einer solchen durch eine Partei ist in keinem Falle für weitere Fälle geltend zu machen.
(f) Diese Freeware-Bedingungen sind für beide Parteien bindend und soll zum Vorteil der beiden Parteien, ihrer Nachfolger und der ausdrücklich zugelassenen Empfänger einer Vertrags- oder Rechtsübertragung angewendet werden.
(g) Die in diesem Freeware-Bedingungen verwendeten Überschriften dienen ausschließlich der besseren Verständlichkeit und sind nicht von maßgeblicher Bedeutung.
(h) Auf die Freeware-Bedingungen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Wahl eines anderen nationalen Rechts ist ausgeschlossen.
(i) Das Softwareprodukt oder Teile davon dürfen nicht zum Entwurf, zur Entwicklung oder zur Produktion nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen verwendet werden.

10. Autoren
Das Softwareprodukt wurde entwickelt und programmiert von der Privatperson Markus Schwarz.